Hochgrasmäher bzw. Kreiselmäher – eine Alternative für Balkenmäher-Besitzer?

Sie wollen Ihr Gras unzerkleinert als Futtermittel verwenden? Dann bieten, neben der ESM Ennepetaler Schneid- und Mähtechnik GmbH, auch andere Unternehmen die angeblich “ideale Technik” für diesen Einsatzzweck.

Hochgrasmäher oder Kreiselmäher sollen besonders durch ihren ruhigen wie auch verschleißarmen Lauf überzeugen.

Der große Unterschied zu herkömmlichen Balkenmähern ist angeblich die seitliche Schwadablage. Diese soll das Einsammeln des Schnittgutes erleichtern. Die Messer sind auf beiden Seiten verwendbar und auch im eingebauten Zustand angeblich nachschleifbar.

Aufgrund seines geringen Gewichtes und seiner Handlichkeit soll der Hochgrasmäher bzw. Kreiselmäher bei Streifen, Hängen und Reihen von Pflanzen und Unterholz eingesetzt werden können.

Das Mähsystem des Mähers besteht aus einer Scheibe mit vier beweglichen Stahlmessern, die durch die Fliehkraft in die Arbeitsposition gebracht werden und das Aufeinanderfolgen von zweihundert Schnitten pro Sekunde schafft eine unaufhaltsame Schnittfront.

HIER IST GRÖSSTE VORSICHT GEBOTEN:

Der Gefahrenbereich bei Schneid- und Mähwerken von Hochgrasmähern bzw. Kreiselmähern ist geräte-/systemabhängig definiert. Zur Veranschaulichung sind die Gefahrenbereiche (schraffierte Fläche) für ein Mähbalkensystem und ein Rotationsmähwerk (Hochgrasmäher bzw. Kreiselmäher) mit einer Schnittbreite von jeweils 1.500 mm maßstabsgerecht dargestellt.

Hochgrasmäher MähbalkensystemGefahrenbereich Hochgrasmäher

Fläche für das Mähsystem (rot): 1,5 x 1,5 m
Schutzzone (schraffiert) vorn, links und rechts je 3m, hinten 1m

Arbeitsfläche inkl. Mähsystem 41,25 m²

Hochgrasmäher RotationsmähwerkHochgrasmäher oszillierende Mähtechnik

Fläche für das Mähsystem (rot): 1,5 x 1,5 m
Schutzzone um das Mähwerk je 50 m

Arbeitsfläche inkl. Mähsystem 10.302,25 m²

Der Aufenthalt im Gefahrenbereich von Hochgras-Kreiselmähern ist während der Mäh- und Schneidarbeiten verboten. Somit ist der Einsatz von Rotationsmähwerken (Hochgras- bzw. Kreiselmäher) aufgrund des großen Gefahrenbereichs auf vielen Flächen überhaupt nicht zulässig bzw. nur durch weiträumige zeit- und kostenintensive Absperrungen realisierbar.

Ein Urteil des Landgerichtes Coburg vom 27.04.2010 verdeutlicht die Gefahren, die mit dem Mähen mit einem Hochgrasmäher entstehen können. In diesem Fall wurde der Klage eines Fahrzeugeigentümers stattgegeben, dessen Auto durch einen auf die Fahrbahn geschleuderten Stein getroffen wurde. Das erkennende Gericht ging von einer Amtspflichtverletzung aus, da zumutbare Sicherungsmöglichkeiten nicht durchgeführt worden waren.

Der Schaden von 950 Euro war durch einen Hochgrasmäher verursacht worden, der beim Mäher einer Verkehrsinsel einen Stein hochgeschleudert hatte. Das Gericht ging weiter von einer Amtspflichtverletzung des Betreibers des Hochgrasmähers aus. Bei Mäharbeiten müsse jede zumutbare Maßnahme zum Schutz des Verkehrs getroffen werden.

Fazit: Wenn sich mit vertretbarem Aufwand die Gefahren beim Mähen einer Verkehrsinsel oder eines anderen Bereiches minimieren lassen, so müssen die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden. Die Entscheidung gegen einen Hochgrasmäher stellt eine solche Maßnahme dar.
Des Weiteren lässt sich dieser Fall natürlich auch auf andere Szenarien übertragen. Man überlege nur, was passieren kann, wenn kein Fahrzeug, sondern ein Mensch von einem hochgeschleuderten Stein getroffen wird!